„Was nicht dokumentiert wird, hat nicht stattgefunden“. Dieser Satz gilt im besonderen Maße für die Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen. Im neuen DVGW-Arbeitsblatt W 400-3 werden dafür entsprechende Vorgaben und Empfehlungen enthalten sein.
„Was nicht dokumentiert wird, hat nicht stattgefunden“. Dieser Satz gilt im besonderen Maße für die Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen. Im neuen DVGW-Arbeitsblatt W 400-3 werden dafür entsprechende Vorgaben und Empfehlungen enthalten sein.