Löschwasserbereitstellung
Die Löschwasserbereitstellung über das Wasserrohrnetz als Zusatzaufgabe für die Stadtwerke/Netzbetreiber wird auch hinsichtlich der entsprechenden Novelle des Landesgesetzes für Nordrhein-Westfalen an Bedeutung zunehmen. Wir können Sie beim Nachweis einer flächendeckenden Löschwasserbereitstellung im verrohrten Versorgungsgebiet unter Einhaltung technischer Regeln in Form eines durch Rohrnetzberechnung ermittelten Löschwassermengenplan unterstützen.
Dabei lassen sich unter anderem folgende Aufgabenstellungen im Löschwassermengenplan ausweisen:
- Die netztechnisch und hydraulisch mögliche Entnahmekapazität aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz als Löschwasserklasse gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 405 mit Zwischenklassen
- Die von der Kommune vorgegebene bzw. nach Bebauungsstruktur und Nutzungsart (gemäß DVGW-AB W 405) festgelegte erforderliche Löschwassermenge [Grundschutz] mit Ausweisung einer eventuellen Defizitmenge je Planquadrat
Unsere Vorgehensweise zur Ermittlung der Löschwasserkapazitäten entspricht dem heutigen Stand der Technik und liefert flächendeckend eine eindeutige Aussage zur über das Trinkwasserrohrnetz bereitstellbare Löschwassermenge.