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Krisenvorsorge Gas

Nach der EU-SoS-Verordnung sind Gasnetzbetreiber verpflichtet Präventions- und Notfallpläne zur Krisenvorsorge vorzuhalten. Wir ermitteln diskriminierungsfreie Abschaltpläne und Präventionskonzepte.

Aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation empfehlen wir Netzbetreibern ihre Pläne zur Krisenvorsorge Gas zu prüfen und zu aktualisieren. Ausgangsbasis der Krisenvorsorge Gas ist die EU-VO 994/2010 zur

  • Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung
  • Stärkung des Erdgasbinnenmarktes
  • Vorsorge für den Fall einer Versorgungskrise

Kernpunkte der EU-VO 994/2010 sind

  • Definition des Kreises der geschützten Kunden
  • Verpflichtende Erstellung von Präventions- und Notfallplänen
  • Verstärkte Kooperation mit Nachbarstaaten
  • Nationale Implementierung eines dreistufigen Eskalationssystems (Frühwarn-, Alarm- und Notfallstufe) für den Fall einer Versorgungskrise

Im Rahmen der Krisenvorsorge stellen sich dem Netzbetreiber folgende Fragen:

  • Welche Gefährdung oder Störung kann von der vorgelagerten Seite ausgehen (über Ferngasbetreiber oder Marktgebietsverantwortlichen)?
  • Welche lokalen Engpässe, die sich durch die operative Steuerung im Normalbetrieb nicht kompensieren lassen, können zu einer Versorgungsgefährdung führen?
  • Welche netz- oder marktbezogenen oder sonstige Maßnahmen bestehen oder sind vertretbar zu schaffen als Reaktion des Netzbetriebs zur Sicherung der Gasversorgung (insbesondere der geschützten Kunden)?
  • Inwieweit können zukünftige Netzmaßnahmen der Instandhaltung (zur Substanz- und Versorgungssicherung) auch der Krisenvorsorge im Sinne des Leitfadens dienen?

Schlussendlich sollten Netzbetreiben einen (diskriminierungsfreien) Abschaltplan vorhalten, welcher es ermöglicht, lokale Lieferbeeinträchtigungen temporal kompensieren zu können. Der Abschaltplan bildet das Ende einer Vorsorgekette, die historisch gesehen 2010 mit europäischen Empfehlungen begann und heutzutage in konkrete netz- und marktbezogenen Maßnahmen der Gasversorger mündet. Wir erarbeiten Abschalt- und Notfallpläne unter den Maßgaben der einschlägigen Verordnungen, Richtlinien und Regelwerke.